Heidenheim an der Brenz ist eine Stadt im Osten Baden-Württembergs an der Grenze zu Bayern, etwa 17 Kilometer südlich von Aalen und 33 Kilometer nördlich von Ulm
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
49.129 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
89518, 89520, 89522
Vorwahlen
07321, 07367
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heidenheim an der Brenz
Rathausplatz 1
89518 Heidenheim an der Brenz
2. Landratsamt Heidenheim
Bahnhofstraße 1
89518 Heidenheim an der Brenz
3. Agentur für Arbeit Heidenheim
Schillerstraße 1
89518 Heidenheim an der Brenz
Gemeinde Heidenheim an der Brenz – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die Stadt Heidenheim hatSeveral rechtskräftige Bebauungspläne veröffentlicht, darunter neuere Pläne wie H409 - Talhofstraße (Datum: 17.02.2023), H410 - Campus an der Brenz (Datum: 17.02.2023) und verschiedene andere Pläne, die im April 2021 aktualisiert wurden, wie z.B. H374 - Clichy-Sportplatz, H375 - Ehemalige Stadtgärtnerei, und weitere.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.