Heigenbrücken ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
2248 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63869
Vorwahl
06020
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Heigenbrücken
Hauptstraße 1
63869 Heigenbrücken
2. Landratsamt Aschaffenburg
Schloßplatz 1
63739 Aschaffenburg
3. Bürgeramt Heigenbrücken
Hauptstraße 1
63869 Heigenbrücken
Gemeinde Heigenbrücken – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.