Heiligkreuzsteinach ist eine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis im Nordwesten von Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
2582 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69253
Vorwahl
06220
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bärsbach, Eiterbach, Haumhle, Hilsenhain, Hinterheubach, Hohenöd, Lampenhain, Schafhof, Vorderheubach, Bärsbach, Eiterbach, Haumühle, Hilsenhain, Hinterheubach, Hohenöd, Lampenhain, Schafhof, Vorderheubach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heiligkreuzsteinach
Hauptstraße 1
69253 Heiligkreuzsteinach
2. Ordnungsamt Heiligkreuzsteinach
Hauptstraße 1
69253 Heiligkreuzsteinach
3. Bürgeramt Heiligkreuzsteinach
Hauptstraße 1
69253 Heiligkreuzsteinach
Gemeinde Heiligkreuzsteinach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.