Heimenkirch (westallgäuerisch Huimekirch) ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee).
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
3546 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88178
Vorwahlen
08381, 07566, 08384, 08385
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aspach, Berg, Biesenberg, Dreiheiligen, Engenberg, Geigersthal, Hofs, Kappen, Mapprechts, Meckatz, Menzen, Mothen, Oberhäuser, Oberried, Riedhirsch, Unterried, Wolfertshofen, Zwiesele, Aspach, Berg, Biesenberg, Dreiheiligen, Engenberg, Geigersthal, Hofs, Kappen, Mapprechts, Meckatz, Menzen, Mothen, Oberhäuser, Oberried, Riedhirsch, Unterried, Wolfertshofen, Zwiesele
Adressen:
1. Gemeinde Heimenkirch
Hauptstraße 1
88276 Heimenkirch
2. Ordnungsamt Heimenkirch
Hauptstraße 1
88276 Heimenkirch
3. Bauamt Heimenkirch
Hauptstraße 1
88276 Heimenkirch
Gemeinde Heimenkirch – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.