Hergatz (westallgäuerisch Hörgatz) ist eine Gemeinde im bayerisch-schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee)
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
2495 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88145
Vorwahl
08385
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adelgunz, Bleichen, Engelitz, Gses, Hämmerle, Handwerks, Itzlings, Lingenreute, MariaThann, Muthen, Myweiler, Reutenmhle, Schreckelberg, Schwarzenberg, Schwarzensee, Spattweg, Wigratz, Wohmbrechts, Adelgunz, Bleichen, Engelitz, Gses, Hämmerle, Handwerks, Itzlings, Lingenreute, MariaThann, Muthen, Myweiler, Reutenmühle, Schreckelberg, Schwarzenberg, Schwarzensee, Spattweg, Wigratz, Wohmbrechts
Adressen:
1. Gemeinde Hergatz, Hauptstraße 1, 88132 Hergatz
2. Ordnungsamt Hergatz, Hauptstraße 1, 88132 Hergatz
3. Standesamt Hergatz, Hauptstraße 1, 88132 Hergatz
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:00
Dienstag: 08:00 - 11:00
Mittwoch: 13:00 - 15:30
Donnerstag: 08:00 - 11:00
Freitag: 08:00 - 11:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.