Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hergatz

Hergatz (westallgäuerisch Hörgatz) ist eine Gemeinde im bayerisch-schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee)
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
2495 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88145
Vorwahl
08385
Adresse der Gemeinde
Salzstraße 18, 88145 Hergatz
Salzstraße 18, 88145 Hergatz 88145 Bayern DE
Website
Ortsteile
Adelgunz, Bleichen, Engelitz, Gses, Hämmerle, Handwerks, Itzlings, Lingenreute, MariaThann, Muthen, Myweiler, Reutenmhle, Schreckelberg, Schwarzenberg, Schwarzensee, Spattweg, Wigratz, Wohmbrechts, Adelgunz, Bleichen, Engelitz, Gses, Hämmerle, Handwerks, Itzlings, Lingenreute, MariaThann, Muthen, Myweiler, Reutenmühle, Schreckelberg, Schwarzenberg, Schwarzensee, Spattweg, Wigratz, Wohmbrechts
Adressen:
1. Gemeinde Hergatz, Hauptstraße 1, 88132 Hergatz
2. Ordnungsamt Hergatz, Hauptstraße 1, 88132 Hergatz
3. Standesamt Hergatz, Hauptstraße 1, 88132 Hergatz
Gemeinde Hergatz – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 11:00
  • Dienstag: 08:00 - 11:00
  • Mittwoch: 13:00 - 15:30
  • Donnerstag: 08:00 - 11:00
  • Freitag: 08:00 - 11:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.