Heitersheim ist eine Stadt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
6436 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79423
Vorwahlen
07634, 07633
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heitersheim
Hauptstraße 1
79423 Heitersheim
2. Ordnungsamt Heitersheim
Hauptstraße 1
79423 Heitersheim
3. Bürgeramt Heitersheim
Hauptstraße 1
79423 Heitersheim
Gemeinde Heitersheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Heitersheim hat am 22. Oktober 2024 den Bebauungsplan „Feuerwehr und Bauhof“ und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Diese treten mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können im Rathaus der Stadt Heitersheim eingesehen werden.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.