Heitersheim ist eine Stadt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
6436 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79423
Vorwahlen
07634, 07633
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heitersheim
Hauptstraße 1
79423 Heitersheim
2. Ordnungsamt Heitersheim
Hauptstraße 1
79423 Heitersheim
3. Bürgeramt Heitersheim
Hauptstraße 1
79423 Heitersheim
Gemeinde Heitersheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Heitersheim hat am 22. Oktober 2024 den Bebauungsplan „Feuerwehr und Bauhof“ und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Diese treten mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können im Rathaus der Stadt Heitersheim eingesehen werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.