Hemmingen ist eine Stadt (seit dem 1
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
18.923 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
30966
Vorwahlen
0511, 05101
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hagmhle, Sägmhle, Hagmühle, Sägmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hemmingen
Hauptstraße 1
30966 Hemmingen
2. Bürgeramt Hemmingen
Hauptstraße 1
30966 Hemmingen
3. Ordnungsamt Hemmingen
Hauptstraße 1
30966 Hemmingen
Gemeinde Hemmingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neues Wohn- und Geschäftshaus in der Hauptstraße von Hemmingen wird realisiert, darin soll ein italienisches Restaurant entstehen.
- Die Stadt Hemmingen digitalisiert alle vorhandenen Bebauungspläne und stellt sie online zur Verfügung.
- Aktuelle Planungsverfahren umfassen die Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Lärmaktionsplan der Stadt Hemmingen – 4. Stufe, mit einer Beteiligungsfrist vom 11.04.2024 bis 13.05.2024.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.