Hemmingen ist eine Stadt (seit dem 1
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
18.923 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
30966
Vorwahlen
0511, 05101
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hagmhle, Sägmhle, Hagmühle, Sägmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hemmingen
Hauptstraße 1
30966 Hemmingen
2. Bürgeramt Hemmingen
Hauptstraße 1
30966 Hemmingen
3. Ordnungsamt Hemmingen
Hauptstraße 1
30966 Hemmingen
Gemeinde Hemmingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neues Wohn- und Geschäftshaus in der Hauptstraße von Hemmingen wird realisiert, darin soll ein italienisches Restaurant entstehen.
- Die Stadt Hemmingen digitalisiert alle vorhandenen Bebauungspläne und stellt sie online zur Verfügung.
- Aktuelle Planungsverfahren umfassen die Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Lärmaktionsplan der Stadt Hemmingen – 4. Stufe, mit einer Beteiligungsfrist vom 11.04.2024 bis 13.05.2024.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.