Hengersberg ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
7867 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94491
Vorwahl
09901
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Alperting, Altenufer, Anzenberg, Birkenöd, Boxbach, Brunnhaus, Buch, Dicket, Diederting, Eichberg, Erkerding, Erlachhof, Eusching, Fronhofen, Grubhof, Grubmhle, Gundlau, Helming, Hinterweinberg, Hochreut, Holzberg, Hundsberg, Kleineichberg, Ledersberg, Leebbergheim, Lichtenöd, Manzing, Matzing, Mimming, Neulust, Nußberg, Oberanzenberg, Oberellenbach, Oberfrohnstetten, Obernbach, Oberreith, Obersimbach, Obersteingrub, Obersteinhausen, Penk
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hengersberg
Hauptstraße 1
94491 Hengersberg
2. Finanzamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Hengersberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.