Hengersberg ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
7867 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94491
Vorwahl
09901
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Alperting, Altenufer, Anzenberg, Birkenöd, Boxbach, Brunnhaus, Buch, Dicket, Diederting, Eichberg, Erkerding, Erlachhof, Eusching, Fronhofen, Grubhof, Grubmhle, Gundlau, Helming, Hinterweinberg, Hochreut, Holzberg, Hundsberg, Kleineichberg, Ledersberg, Leebbergheim, Lichtenöd, Manzing, Matzing, Mimming, Neulust, Nußberg, Oberanzenberg, Oberellenbach, Oberfrohnstetten, Obernbach, Oberreith, Obersimbach, Obersteingrub, Obersteinhausen, Penk
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hengersberg
Hauptstraße 1
94491 Hengersberg
2. Finanzamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Hengersberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.