Plattling ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Deggendorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
13.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94447
Vorwahl
09931
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Enchendorf, Enzkofen, Höhenrain, Pielweichs, Ringkofen, Enchendorf, Enzkofen, Höhenrain, Pielweichs, Ringkofen
Adressen:
1. Stadt Plattling, Stadtplatz 1, 94447 Plattling
2. Landratsamt Deggendorf, Bahnhofstraße 1, 94469 Deggendorf
3. Finanzamt Deggendorf, Bogenstraße 1, 94469 Deggendorf
Gemeinde Plattling – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Plattling hat am 07.11.2022 den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Wohngebiet Goldsteig Quartier I beschlossen. Dieser Plan sieht die Entwicklung einer Brachfläche, auf der bis Juni 2017 eine Molkerei betrieben wurde, zu einem allgemeinen Wohngebiet mit verdichteter Wohnbebauung vor. Mindestens 60 Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 50 m2 und 120 m2 sollen errichtet werden. Zudem ist ein Mischgebiet nördlich der Molkereistraße geplant, um einen harmonischen Übergang zu gewerblichen Nutzungen zu schaffen. Eine Grünfläche mit Spielplatz und Eingrünung der Bebauung sind ebenfalls vorgesehen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.