Herbrechtingen ist eine Stadt im Landkreis Heidenheim in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89542
Vorwahl
07324
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bernau, Bernau
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herbrechtingen
Hauptstraße 1
89542 Herbrechtingen
2. Ordnungsamt Herbrechtingen
Hauptstraße 1
89542 Herbrechtingen
3. Bürgerbüro Herbrechtingen
Hauptstraße 1
89542 Herbrechtingen
Gemeinde Herbrechtingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Herbrechtingen hat neue Bauplatzvergaberichtlinien beschlossen, die am 22. Juni 2023 vom Gemeinderat verabschiedet wurden. Im Neubaugebiet "Lehmgrube" stehen 10 Bauplätze zur Verfügung, der Quadratmeterpreis beträgt 250 EUR. Die Vermarktung dieser Bauplätze begann im August 2023 und die Bewerbungsfrist lief bis 31. August 2023. Die Bauplätze werden über die Plattform www.baupilot.com vermarktet.
Der Bebauungsplan für das Gebiet "Lehmgrube" umfasst die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebiets, die Erschließung und Eingrünung des Gebiets sowie die Schaffung einer Verbindungsstraße zum bestehenden Baugebiet "Südlich der Eselsburger Straße". Der Plan wurde am 6. Juni 2019 aufgestellt und anerkannt.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.