Herbrechtingen ist eine Stadt im Landkreis Heidenheim in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89542
Vorwahl
07324
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bernau, Bernau
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herbrechtingen
Hauptstraße 1
89542 Herbrechtingen
2. Ordnungsamt Herbrechtingen
Hauptstraße 1
89542 Herbrechtingen
3. Bürgerbüro Herbrechtingen
Hauptstraße 1
89542 Herbrechtingen
Gemeinde Herbrechtingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Herbrechtingen hat neue Bauplatzvergaberichtlinien beschlossen, die am 22. Juni 2023 vom Gemeinderat verabschiedet wurden. Im Neubaugebiet "Lehmgrube" stehen 10 Bauplätze zur Verfügung, der Quadratmeterpreis beträgt 250 EUR. Die Vermarktung dieser Bauplätze begann im August 2023 und die Bewerbungsfrist lief bis 31. August 2023. Die Bauplätze werden über die Plattform www.baupilot.com vermarktet.
Der Bebauungsplan für das Gebiet "Lehmgrube" umfasst die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebiets, die Erschließung und Eingrünung des Gebiets sowie die Schaffung einer Verbindungsstraße zum bestehenden Baugebiet "Südlich der Eselsburger Straße". Der Plan wurde am 6. Juni 2019 aufgestellt und anerkannt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.