Herrieden ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
8184 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91567
Vorwahlen
09825, 09804, 09855, 0981
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Heuberg, Hilsbach, Hohenberg, Kallert, Kaudorf, Lammelbach, Manndorf, Rauenzell, Reichenau, Roth, Selingsdorf, Stadel, Heuberg, Hilsbach, Hohenberg, Kallert, Kaudorf, Lammelbach, Manndorf, Rauenzell, Reichenau, Roth, Selingsdorf, Stadel
Gemeinde Herrieden – Öffnungszeiten
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In der Stadtratssitzung am 26.07.2023 wurde die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 7 „Burgerfeld“ beschlossen, um die Einzelhandelsentwicklung im Norden von Herrieden zu fördern. Der Planentwurf vom Ing.-Büro Heller, einschließlich Änderungen zur Nutzung, PV-Anlagen, Begrünung, Stellplätzen und städtebaulichen Verträgen, wurde am 11.10.2023 gebilligt. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden wurden beschlossen.
Zudem wurde im selben Zeitraum die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden für den Bebauungsplan im Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten vorbereitet.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet