Herrieden ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
8184 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91567
Vorwahlen
09825, 09804, 09855, 0981
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Heuberg, Hilsbach, Hohenberg, Kallert, Kaudorf, Lammelbach, Manndorf, Rauenzell, Reichenau, Roth, Selingsdorf, Stadel, Heuberg, Hilsbach, Hohenberg, Kallert, Kaudorf, Lammelbach, Manndorf, Rauenzell, Reichenau, Roth, Selingsdorf, Stadel
Gemeinde Herrieden – Öffnungszeiten
- Montag:
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In der Stadtratssitzung am 26.07.2023 wurde die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 7 „Burgerfeld“ beschlossen, um die Einzelhandelsentwicklung im Norden von Herrieden zu fördern. Der Planentwurf vom Ing.-Büro Heller, einschließlich Änderungen zur Nutzung, PV-Anlagen, Begrünung, Stellplätzen und städtebaulichen Verträgen, wurde am 11.10.2023 gebilligt. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden wurden beschlossen.
Zudem wurde im selben Zeitraum die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden für den Bebauungsplan im Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten vorbereitet.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.