Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Herschbach

Herschbach (mundartlich: Herschbisch) ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
2879 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56249
Vorwahl
02626
Adresse der Verbandsverwaltung
Am Saynbach 5–7, 56242 Selters (Westerwald)
Am Saynbach 5–7, 56242 Selters (Westerwald) 56249 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Lochheim, Marienhof, RheinischerVulkan, Wahnscheid, WahnscheiderHof, Lochheim, Marienhof, RheinischerVulkan, Wahnscheid, WahnscheiderHof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Herschbach
Hauptstraße 1
56249 Herschbach

2. Ordnungsamt Herschbach
Hauptstraße 1
56249 Herschbach

3. Einwohnermeldeamt Herschbach
Hauptstraße 1
56249 Herschbach
Gemeinde Herschbach – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.