Herzberg (Elster) ist die Kreisstadt im Westen des Landkreises Elbe-Elster in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
8711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04916
Vorwahl
03535
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herzberg (Elster)
Am Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
2. Einwohnermeldeamt Herzberg (Elster)
Am Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
3. Ordnungsamt Herzberg (Elster)
Am Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Gemeinde Herzberg (Elster) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Herzberg (Elster) betreffen die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Text-Bebauungsplans – 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die vom 11. November bis 11. Dezember 2024 stattfindet.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.