Herzogenaurach ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt und liegt an der Mittleren Aurach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
24.068 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91074
Vorwahl
09132
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beutelsdorf, Burgstall, Dondörflein, Eckenmhle, Hammerbach, Haundorf, Höfen, Schleifmhle, Steinbach, Welkenbach, Zweifelsheim, Beutelsdorf, Burgstall, Dondörflein, Eckenmühle, Hammerbach, Haundorf, Höfen, Schleifmühle, Steinbach, Welkenbach, Zweifelsheim
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herzogenaurach
Hauptstraße 1
91074 Herzogenaurach
2. Ordnungsamt Herzogenaurach
Hauptstraße 1
91074 Herzogenaurach
3. Bürgeramt Herzogenaurach
Hauptstraße 1
91074 Herzogenaurach
Gemeinde Herzogenaurach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Herzogenaurach hat den Bebauungsplan für das Projekt Herzo-Terrassen genehmigt, das 78 neue Wohnungen im Norden der Stadt umfasst, trotz einiger Proteste, insbesondere wegen der Höhe der Gebäude.
Es gibt auch Pläne für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, wie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 75 für eine Anlage westlich von Burgstall, der die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden einschließt.
Zudem wurde der Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 74 "Solarbiotopverbund Mausdorf-Zweifelsheim" im Mai 2024 aufgehoben.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.