Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hetlingen

Hetlingen (niederdeutsch Hetl’n) ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein und als Bandreißerdorf in der Haseldorfer Marsch bekannt.
Bundesland
Kreis
Einwohner
1416 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25491
Vorwahlen
04103, 04122
Adresse der Gemeinde
Amtsstraße 12, 25436 Moorrege
Amtsstraße 12, 25436 Moorrege 25491 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Giesensand, HetlingerSchanze, HetlingerSchleuse, Idenburg, Julsand, Giesensand, HetlingerSchanze, HetlingerSchleuse, Idenburg, Julsand
Adressen:
1. Gemeinde Hetlingen, Am Markt 1, 25488 Hetlingen
2. Amtsgericht Pinneberg, Am Schloß 1, 25421 Pinneberg
3. Kreisverwaltung Pinneberg, Jürgen-Töpfer-Straße 10, 25421 Pinneberg
Gemeinde Hetlingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:00
  • Dienstag: 08:30 - 12:00
  • Mittwoch: 08:30 - 12:00
  • Donnerstag: 08:30 - 12:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.