Hetlingen (niederdeutsch Hetl’n) ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein und als Bandreißerdorf in der Haseldorfer Marsch bekannt.
Bundesland
Kreis
Einwohner
1416 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25491
Vorwahlen
04103, 04122
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Giesensand, HetlingerSchanze, HetlingerSchleuse, Idenburg, Julsand, Giesensand, HetlingerSchanze, HetlingerSchleuse, Idenburg, Julsand
Adressen:
1. Gemeinde Hetlingen, Am Markt 1, 25488 Hetlingen
2. Amtsgericht Pinneberg, Am Schloß 1, 25421 Pinneberg
3. Kreisverwaltung Pinneberg, Jürgen-Töpfer-Straße 10, 25421 Pinneberg
Gemeinde Hetlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.