Hetlingen (niederdeutsch Hetl’n) ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein und als Bandreißerdorf in der Haseldorfer Marsch bekannt.
Bundesland
Kreis
Einwohner
1416 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25491
Vorwahlen
04103, 04122
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Giesensand, HetlingerSchanze, HetlingerSchleuse, Idenburg, Julsand, Giesensand, HetlingerSchanze, HetlingerSchleuse, Idenburg, Julsand
Adressen:
1. Gemeinde Hetlingen, Am Markt 1, 25488 Hetlingen
2. Amtsgericht Pinneberg, Am Schloß 1, 25421 Pinneberg
3. Kreisverwaltung Pinneberg, Jürgen-Töpfer-Straße 10, 25421 Pinneberg
Gemeinde Hetlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.