Die Stadt Hilden liegt im Land Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Mettmann im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
55.182 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
40721, 40723, 40724
Vorwahl
02103
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Hilden
Rathausplatz 1
40721 Hilden
Kreis Mettmann
Kaiserstraße 6
40822 Mettmann
Agentur für Arbeit Mettmann
Friedrichstraße 1
40822 Mettmann
Gemeinde Hilden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat den Bebauungsplan Nr. 139A für den Bereich Hofstraße 150 inkl. Hinterland aufgestellt. Dieser Plan soll die Grundlage für eine neue Wohnbebauung mit 37 öffentlich geförderten Wohneinheiten schaffen, davon 28 im Geschosswohnungsbau. Die Bebauung ist jedoch umstritten, da es sich um eine der letzten Grünflächen in Hilden handelt.
Am 21. November 2024 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, bei der die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit hatten, Stellungnahmen abzugeben. Die relevanten Informationen zum Bebauungsplan sind seitdem auf der Webseite der Stadt Hilden verfügbar.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Bebauungsplan Nr. 267 für den Bereich Westring / Schalbruch, für den am 26. September 2024 eine Bürgeranhörung stattfand.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.