Die Stadt Hilden liegt im Land Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Mettmann im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
55.182 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
40721, 40723, 40724
Vorwahl
02103
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Hilden
Rathausplatz 1
40721 Hilden
Kreis Mettmann
Kaiserstraße 6
40822 Mettmann
Agentur für Arbeit Mettmann
Friedrichstraße 1
40822 Mettmann
Gemeinde Hilden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat den Bebauungsplan Nr. 139A für den Bereich Hofstraße 150 inkl. Hinterland aufgestellt. Dieser Plan soll die Grundlage für eine neue Wohnbebauung mit 37 öffentlich geförderten Wohneinheiten schaffen, davon 28 im Geschosswohnungsbau. Die Bebauung ist jedoch umstritten, da es sich um eine der letzten Grünflächen in Hilden handelt.
Am 21. November 2024 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, bei der die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit hatten, Stellungnahmen abzugeben. Die relevanten Informationen zum Bebauungsplan sind seitdem auf der Webseite der Stadt Hilden verfügbar.
Zusätzlich gibt es Pläne für den Bebauungsplan Nr. 267 für den Bereich Westring / Schalbruch, für den am 26. September 2024 eine Bürgeranhörung stattfand.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.