Mettmann ist die Kreisstadt des Kreises Mettmann im Niederbergischen Land
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
38.808 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
40822
Vorwahlen
02104, 02058
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Mettmann
Hauptstraße 2
40822 Mettmann
Kreis Mettmann
Hermann-Hesse-Straße 2
40822 Mettmann
Agentur für Arbeit Mettmann
Kaiserstraße 25
40822 Mettmann
Gemeinde Mettmann – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Kreisstadt Mettmann hat am 10. Januar 2025 eine öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Nr. 146 - Karpendeller Weg / August-Burberg-Straße 1. Änderung veröffentlicht. Ziel der ersten Änderung ist die Ausweisung eines Urbanen Gebietes, um dort ein größeres Nutzungsspektrum zu ermöglichen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.