Sie wurde 1973 im Rahmen der kommunalen Neugliederung Nordrhein-Westfalens durch den Zusammenschluss von neun Gemeinden des Mindener Landes gebildet
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
15.374 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32479
Vorwahlen
05703, 05734, 0571
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkenfeld, Bollacken, Brennhorst, Burthun, Glinst, Hauphof-Höfen, Horstbohlen, Mindenerwald, Neuenbaum, Neuenhof, Peckrenne, Ritterbruch, Seltmoor, Wickriede, Wittloge, Birkenfeld, Bollacken, Brennhorst, Burthun, Glinst, Hauphof-Höfen, Horstbohlen, Mindenerwald, Neuenbaum, Neuenhof, Peckrenne, Ritterbruch, Seltmoor, Wickriede, Wittloge
Adressen:
1. Gemeinde Hille
Hauptstraße 1
32479 Hille
2. Bürgeramt Hille
Hauptstraße 1
32479 Hille
3. Kreis Minden-Lübbecke
Breite Straße 2
32423 Minden
Gemeinde Hille – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hille hat einen Bebauungsplan erstellt, der den Bau des neuen Firmenneubaus von Meier-Medizintechnik ermöglicht. Im Herbst 2024 beginnt der Bau auf einer Fläche von 12500 Quadratmetern, nach einer Verzögerung von 2,5 Jahren. Der Neubau umfasst einen modernen Bürokomplex, einen Schulungsraum, einen Entspannungsraum für Mitarbeiter, einen Ladenverkauf- und Ausstellungsbereich, eine teilautomatisierte Lagerhalle und ein Wartungs- und Service Center.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.