Sie wurde 1973 im Rahmen der kommunalen Neugliederung Nordrhein-Westfalens durch den Zusammenschluss von neun Gemeinden des Mindener Landes gebildet
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
15.374 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32479
Vorwahlen
05703, 05734, 0571
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkenfeld, Bollacken, Brennhorst, Burthun, Glinst, Hauphof-Höfen, Horstbohlen, Mindenerwald, Neuenbaum, Neuenhof, Peckrenne, Ritterbruch, Seltmoor, Wickriede, Wittloge, Birkenfeld, Bollacken, Brennhorst, Burthun, Glinst, Hauphof-Höfen, Horstbohlen, Mindenerwald, Neuenbaum, Neuenhof, Peckrenne, Ritterbruch, Seltmoor, Wickriede, Wittloge
Adressen:
1. Gemeinde Hille
Hauptstraße 1
32479 Hille
2. Bürgeramt Hille
Hauptstraße 1
32479 Hille
3. Kreis Minden-Lübbecke
Breite Straße 2
32423 Minden
Gemeinde Hille – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hille hat einen Bebauungsplan erstellt, der den Bau des neuen Firmenneubaus von Meier-Medizintechnik ermöglicht. Im Herbst 2024 beginnt der Bau auf einer Fläche von 12500 Quadratmetern, nach einer Verzögerung von 2,5 Jahren. Der Neubau umfasst einen modernen Bürokomplex, einen Schulungsraum, einen Entspannungsraum für Mitarbeiter, einen Ladenverkauf- und Ausstellungsbereich, eine teilautomatisierte Lagerhalle und ein Wartungs- und Service Center.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.