Sie wurde 1973 im Rahmen der kommunalen Neugliederung Nordrhein-Westfalens durch den Zusammenschluss von neun Gemeinden des Mindener Landes gebildet
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
15.374 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32479
Vorwahlen
05703, 05734, 0571
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkenfeld, Bollacken, Brennhorst, Burthun, Glinst, Hauphof-Höfen, Horstbohlen, Mindenerwald, Neuenbaum, Neuenhof, Peckrenne, Ritterbruch, Seltmoor, Wickriede, Wittloge, Birkenfeld, Bollacken, Brennhorst, Burthun, Glinst, Hauphof-Höfen, Horstbohlen, Mindenerwald, Neuenbaum, Neuenhof, Peckrenne, Ritterbruch, Seltmoor, Wickriede, Wittloge
Adressen:
1. Gemeinde Hille
Hauptstraße 1
32479 Hille
2. Bürgeramt Hille
Hauptstraße 1
32479 Hille
3. Kreis Minden-Lübbecke
Breite Straße 2
32423 Minden
Gemeinde Hille – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hille hat einen Bebauungsplan erstellt, der den Bau des neuen Firmenneubaus von Meier-Medizintechnik ermöglicht. Im Herbst 2024 beginnt der Bau auf einer Fläche von 12500 Quadratmetern, nach einer Verzögerung von 2,5 Jahren. Der Neubau umfasst einen modernen Bürokomplex, einen Schulungsraum, einen Entspannungsraum für Mitarbeiter, einen Ladenverkauf- und Ausstellungsbereich, eine teilautomatisierte Lagerhalle und ein Wartungs- und Service Center.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.