Hiltpoltstein ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Forchheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1522 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91355
Vorwahl
09192
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Almos, Erlastrut, Görbitz, Göring, Schossaritz, Strahlenfels, Wölfersdorf, Almos, Erlastrut, Görbitz, Göring, Schossaritz, Strahlenfels, Wölfersdorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hiltpoltstein
Hauptstraße 1
91355 Hiltpoltstein
2. Landratsamt Forchheim
Ludwigstraße 23
91301 Forchheim
3. Rathaus Hiltpoltstein
Hauptstraße 1
91355 Hiltpoltstein
Gemeinde Hiltpoltstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.