Hiltpoltstein ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Forchheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1522 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91355
Vorwahl
09192
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Almos, Erlastrut, Görbitz, Göring, Schossaritz, Strahlenfels, Wölfersdorf, Almos, Erlastrut, Görbitz, Göring, Schossaritz, Strahlenfels, Wölfersdorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hiltpoltstein
Hauptstraße 1
91355 Hiltpoltstein
2. Landratsamt Forchheim
Ludwigstraße 23
91301 Forchheim
3. Rathaus Hiltpoltstein
Hauptstraße 1
91355 Hiltpoltstein
Gemeinde Hiltpoltstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.