Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hiltpoltstein

Hiltpoltstein ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Forchheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1522 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91355
Vorwahl
09192
Adresse derMarktverwaltung
Schulstraße 1, 91355 Hiltpoltstein
Schulstraße 1, 91355 Hiltpoltstein 91355 Bayern DE
Website
Ortsteile
Almos, Erlastrut, Görbitz, Göring, Schossaritz, Strahlenfels, Wölfersdorf, Almos, Erlastrut, Görbitz, Göring, Schossaritz, Strahlenfels, Wölfersdorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hiltpoltstein
Hauptstraße 1
91355 Hiltpoltstein

2. Landratsamt Forchheim
Ludwigstraße 23
91301 Forchheim

3. Rathaus Hiltpoltstein
Hauptstraße 1
91355 Hiltpoltstein
Gemeinde Hiltpoltstein – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 15:30
  • Dienstag: 08:00 - 15:30
  • Mittwoch: 08:00 - 15:30
  • Donnerstag: 08:00 - 15:30
  • Freitag: 08:00 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.