Himmelpforten (niederdeutsch: Himmelpoorten) ist eine niedersächsische Gemeinde in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten im Landkreis Stade
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5613 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21709
Vorwahl
04144
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AnderHauptstraße, Blumenthal, Bossel, Breitenwisch, Burg, Grefenmoor, Grnendeich, Hammahermoor, Hörnsteeg, Hohenlucht, Horst, Kajedeich, Kuhla, Löhe, Milchstelle, Mhlenmoor, Neukuhla, Ochsenpohl, Ostedeich, Ramels, Seemoor, Wasserkrug, AnderHauptstraße, Blumenthal, Bossel, Breitenwisch, Burg, Grefenmoor, Grünendeich, Hammahermoor, Hörnsteeg, Hohenlucht, Horst, Kajedeich, Kuhla, Löhe, Milchstelle, Mühlenmoor, Neukuhla, Ochsenpohl
Adressen:
1. Gemeinde Himmelpforten
Am Markt 1
27423 Himmelpforten
2. Landkreis Stade
Am Sande 2
21684 Stade
3. Einwohnermeldeamt Himmelpforten
Am Markt 1
27423 Himmelpforten
Gemeinde Himmelpforten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.