Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Himmelpforten

Himmelpforten (niederdeutsch: Himmelpoorten) ist eine niedersächsische Gemeinde in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten im Landkreis Stade
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5613 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21709
Vorwahl
04144
Adresse der Gemeinde
Mittelweg 2, 21709 Himmelpforten
Mittelweg 2, 21709 Himmelpforten 21709 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
AnderHauptstraße, Blumenthal, Bossel, Breitenwisch, Burg, Grefenmoor, Grnendeich, Hammahermoor, Hörnsteeg, Hohenlucht, Horst, Kajedeich, Kuhla, Löhe, Milchstelle, Mhlenmoor, Neukuhla, Ochsenpohl, Ostedeich, Ramels, Seemoor, Wasserkrug, AnderHauptstraße, Blumenthal, Bossel, Breitenwisch, Burg, Grefenmoor, Grünendeich, Hammahermoor, Hörnsteeg, Hohenlucht, Horst, Kajedeich, Kuhla, Löhe, Milchstelle, Mühlenmoor, Neukuhla, Ochsenpohl
Adressen:
1. Gemeinde Himmelpforten
Am Markt 1
27423 Himmelpforten

2. Landkreis Stade
Am Sande 2
21684 Stade

3. Einwohnermeldeamt Himmelpforten
Am Markt 1
27423 Himmelpforten
Gemeinde Himmelpforten – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.