Himmelpforten (niederdeutsch: Himmelpoorten) ist eine niedersächsische Gemeinde in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten im Landkreis Stade
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5613 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21709
Vorwahl
04144
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AnderHauptstraße, Blumenthal, Bossel, Breitenwisch, Burg, Grefenmoor, Grnendeich, Hammahermoor, Hörnsteeg, Hohenlucht, Horst, Kajedeich, Kuhla, Löhe, Milchstelle, Mhlenmoor, Neukuhla, Ochsenpohl, Ostedeich, Ramels, Seemoor, Wasserkrug, AnderHauptstraße, Blumenthal, Bossel, Breitenwisch, Burg, Grefenmoor, Grünendeich, Hammahermoor, Hörnsteeg, Hohenlucht, Horst, Kajedeich, Kuhla, Löhe, Milchstelle, Mühlenmoor, Neukuhla, Ochsenpohl
Adressen:
1. Gemeinde Himmelpforten
Am Markt 1
27423 Himmelpforten
2. Landkreis Stade
Am Sande 2
21684 Stade
3. Einwohnermeldeamt Himmelpforten
Am Markt 1
27423 Himmelpforten
Gemeinde Himmelpforten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.