Hinte ist eine Gemeinde im Landkreis Aurich in Ostfriesland. Mit 7119 Einwohnern zählt sie zu den kleineren Gemeinden im Landkreis
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7219 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26759
Vorwahl
04925
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Haskamp, Kringwehrum, Vliehaus, Wichhusen, Haskamp, Kringwehrum, Vliehaus, Wichhusen
Adressen:
1. Gemeinde Hinte, Am Markt 1, 26759 Hinte
2. Landkreis Aurich, Am Pullens 1, 26603 Aurich
3. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Bismarckstraße 2, 30169 Hannover
Gemeinde Hinte – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hinte sindSeveral Bauprojekte im Jahr 2025 geplant, die mit Bebauungsplänen verbunden sind:
- Eine neue Dreifachsporthalle ist im Bau, mit Schwerpunkt auf Sanierung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Die Arbeiten sollen größtenteils in diesem Jahr abgeschlossen werden.
- Das Gewerbegebiet "Neuer Weg" westlich von Hinte, ursprünglich als interkommunales Projekt geplant, wird nun von Hinte allein vorangetrieben. Die erste Auslegung der Bebauungspläne hat bereits stattgefunden, und es gibt Interessenten für die Grundstücke, darunter mittelständische Handwerksunternehmen und ein Anbieter logistischer Dienstleistungen.
- In direkter Nachbarschaft zum Gewerbegebiet soll ein Solarpark entstehen, und die Ansiedlung von Wasserstoffanlagen ist im Gespräch.
- Am Hinter Kirchgang sollen nach den Abrissarbeiten neue Wohnkomplexe entstehen, beginnend mit der Sanierung eines alten Schlachterei-Gebäudes.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.