Hirschaid (fränkisch: Häschaad) ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Bamberg und liegt etwa zwölf Kilometer südlich von Bamberg an der Regnitz und dem Main-Donau-Kanal.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
12.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96114
Vorwahlen
09543, 09545 (Seigendorf und Friesen)
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Großbuchfeld, Kleinbuchfeld, Röbersdorf, Rothensand, Sassanfahrt, Seußling, Großbuchfeld, Kleinbuchfeld, Röbersdorf, Rothensand, Sassanfahrt, Seußling
Adressen:
1. Gemeinde Hirschaid
Hauptstraße 1
96114 Hirschaid
2. Landratsamt Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
3. Finanzamt Bamberg
Wörthstraße 5
96052 Bamberg
Gemeinde Hirschaid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Marktgemeinderat Hirschaid beschloss die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Öltschen“ im beschleunigten Verfahren, trotz Abstimmungsergebnis von 8:8 wegen Überschwemmungsgebiet und Hochwassergefahr, und bat das Landratsamt Bamberg und das Wasserwirtschaftsamt Kronach um Stellungnahmen.
- Im Bereich des ehemaligen Kindergartens in Sassanfahrt plant der Markt Hirschaid die Entwicklung und Sanierung der Ortsmitte, einschließlich Geschosswohnungsbau, öffentlicher Nutzungen und Freiflächen. Zwei alternative Planungskonzepte wurden vorgestellt und diskutiert.
- Für den Bereich des alten Kindergartens an der Nürnberger Straße in Hirschaid ist eine umfassende Innenentwicklungsmaßnahme geplant, einschließlich der Erweiterung des Ärztezentrums und der Schaffung notwendiger Besucherstellplätze auf öffentlichen Flächen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.