Hirschaid (fränkisch: Häschaad) ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Bamberg und liegt etwa zwölf Kilometer südlich von Bamberg an der Regnitz und dem Main-Donau-Kanal.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
12.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96114
Vorwahlen
09543, 09545 (Seigendorf und Friesen)
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Großbuchfeld, Kleinbuchfeld, Röbersdorf, Rothensand, Sassanfahrt, Seußling, Großbuchfeld, Kleinbuchfeld, Röbersdorf, Rothensand, Sassanfahrt, Seußling
Adressen:
1. Gemeinde Hirschaid
Hauptstraße 1
96114 Hirschaid
2. Landratsamt Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
3. Finanzamt Bamberg
Wörthstraße 5
96052 Bamberg
Gemeinde Hirschaid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Marktgemeinderat Hirschaid beschloss die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Öltschen“ im beschleunigten Verfahren, trotz Abstimmungsergebnis von 8:8 wegen Überschwemmungsgebiet und Hochwassergefahr, und bat das Landratsamt Bamberg und das Wasserwirtschaftsamt Kronach um Stellungnahmen.
- Im Bereich des ehemaligen Kindergartens in Sassanfahrt plant der Markt Hirschaid die Entwicklung und Sanierung der Ortsmitte, einschließlich Geschosswohnungsbau, öffentlicher Nutzungen und Freiflächen. Zwei alternative Planungskonzepte wurden vorgestellt und diskutiert.
- Für den Bereich des alten Kindergartens an der Nürnberger Straße in Hirschaid ist eine umfassende Innenentwicklungsmaßnahme geplant, einschließlich der Erweiterung des Ärztezentrums und der Schaffung notwendiger Besucherstellplätze auf öffentlichen Flächen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.