Hirschaid (fränkisch: Häschaad) ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Bamberg und liegt etwa zwölf Kilometer südlich von Bamberg an der Regnitz und dem Main-Donau-Kanal.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
12.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96114
Vorwahlen
09543, 09545 (Seigendorf und Friesen)
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Großbuchfeld, Kleinbuchfeld, Röbersdorf, Rothensand, Sassanfahrt, Seußling, Großbuchfeld, Kleinbuchfeld, Röbersdorf, Rothensand, Sassanfahrt, Seußling
Adressen:
1. Gemeinde Hirschaid
Hauptstraße 1
96114 Hirschaid
2. Landratsamt Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
3. Finanzamt Bamberg
Wörthstraße 5
96052 Bamberg
Gemeinde Hirschaid – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Marktgemeinderat Hirschaid beschloss die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Öltschen“ im beschleunigten Verfahren, trotz Abstimmungsergebnis von 8:8 wegen Überschwemmungsgebiet und Hochwassergefahr, und bat das Landratsamt Bamberg und das Wasserwirtschaftsamt Kronach um Stellungnahmen.
- Im Bereich des ehemaligen Kindergartens in Sassanfahrt plant der Markt Hirschaid die Entwicklung und Sanierung der Ortsmitte, einschließlich Geschosswohnungsbau, öffentlicher Nutzungen und Freiflächen. Zwei alternative Planungskonzepte wurden vorgestellt und diskutiert.
- Für den Bereich des alten Kindergartens an der Nürnberger Straße in Hirschaid ist eine umfassende Innenentwicklungsmaßnahme geplant, einschließlich der Erweiterung des Ärztezentrums und der Schaffung notwendiger Besucherstellplätze auf öffentlichen Flächen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.