Hirschaid (fränkisch: Häschaad) ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Bamberg und liegt etwa zwölf Kilometer südlich von Bamberg an der Regnitz und dem Main-Donau-Kanal.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
12.458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96114
Vorwahlen
09543, 09545 (Seigendorf und Friesen)
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Großbuchfeld, Kleinbuchfeld, Röbersdorf, Rothensand, Sassanfahrt, Seußling, Großbuchfeld, Kleinbuchfeld, Röbersdorf, Rothensand, Sassanfahrt, Seußling
Adressen:
1. Gemeinde Hirschaid
Hauptstraße 1
96114 Hirschaid
2. Landratsamt Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
3. Finanzamt Bamberg
Wörthstraße 5
96052 Bamberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Marktgemeinderat Hirschaid beschloss die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Öltschen“ im beschleunigten Verfahren, trotz Abstimmungsergebnis von 8:8 wegen Überschwemmungsgebiet und Hochwassergefahr, und bat das Landratsamt Bamberg und das Wasserwirtschaftsamt Kronach um Stellungnahmen.
- Im Bereich des ehemaligen Kindergartens in Sassanfahrt plant der Markt Hirschaid die Entwicklung und Sanierung der Ortsmitte, einschließlich Geschosswohnungsbau, öffentlicher Nutzungen und Freiflächen. Zwei alternative Planungskonzepte wurden vorgestellt und diskutiert.
- Für den Bereich des alten Kindergartens an der Nürnberger Straße in Hirschaid ist eine umfassende Innenentwicklungsmaßnahme geplant, einschließlich der Erweiterung des Ärztezentrums und der Schaffung notwendiger Besucherstellplätze auf öffentlichen Flächen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.