Hochdorf-Assenheim ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
3269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67126
Vorwahl
06231
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hochdorf-Assenheim
Hauptstraße 1
67269 Hochdorf-Assenheim
2. Ordnungsamt Hochdorf-Assenheim
Hauptstraße 1
67269 Hochdorf-Assenheim
3. Standesamt Hochdorf-Assenheim
Hauptstraße 1
67269 Hochdorf-Assenheim
Gemeinde Hochdorf-Assenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:45
- Dienstag: 09:00 - 11:45
- Mittwoch: 09:00 - 11:45
- Donnerstag: 09:00 - 11:45
- Freitag: 09:00 - 11:45
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.