Hofgeismar ist eine Kleinstadt im nordhessischen Landkreis Kassel mit knapp 15.000 Einwohnern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
15.309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34369
Vorwahlen
05671, 05675 (Hümme)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hofgeismar
Am Markt 1
34369 Hofgeismar
2. Finanzamt Kassel
Wilhelmshöher Allee 5
34117 Kassel
3. Agentur für Arbeit Kassel
Wilhelmshöher Allee 99
34121 Kassel
Gemeinde Hofgeismar – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) hat neue Pläne für den Hotel- und Restaurantbetrieb auf der Sababurg in Hofgeismar vorgestellt. Das Land plant, ein Hotelrestaurant mit Seminarräumen zu bauen, wobei das Restaurant innerhalb der Burg und das Hotel außerhalb der Burgmauern errichtet werden soll. Einzelne Zimmer sollen auch im historischen Kern der Anlage entstehen. Die Pläne mussten aufgrund der globalen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs sowie hoher Kostensteigerungen im Energie- und Bausektor überarbeitet werden. Der Antrag auf Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Hotel wurde bereits eingereicht, und ein Baubeginn ist für Anfang 2028 geplant.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.