Das Stadtbild ist durch historische Bauten, Stein- und Fachwerkhäuser und die Lage auf einem Bergrücken geprägt. Sie ist ein Mittelzentrum und mit rund 24.000 Einwohnern die größte Stadt der Warburger Börde. Warburg [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈvaːɐ̯bʊʁk] (niederdeutsch: Warb(e)rich, lateinisch: Warburgum oder Varburgum) ist eine Stadt im Kreis Höxter im Osten des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen. Warburg wurde um 1010 erstmals schriftlich erwähnt; die erste Nennung der Stadt als geschlossene Ortschaft stammt aus dem Jahr 1036
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
22.953 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34414
Vorwahlen
05641, 05642
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dalheim, Dösselerfeld, Uhlenburg, Dalheim, Dösselerfeld, Uhlenburg
Adressen:
1. Stadt Warburg, Lange Straße 21, 34414 Warburg
2. Kreis Höxter, Ferdinandstraße 12, 37671 Höxter
3. Finanzamt Höxter, Mühlenstraße 6, 37671 Höxter
Gemeinde Warburg – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.