Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Warburg

März 2012 darf Warburg den offiziellen Zusatz Hansestadt führen. Im Mittelalter gehörte Warburg zur westfälischen Hanse. März 2012 darf Warburg den offiziellen Zusatz Hansestadt führen. Warburg wurde um 1010 erstmals schriftlich erwähnt; die erste Nennung der Stadt als geschlossene Ortschaft stammt aus dem Jahr 1036
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
22.953 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34414
Vorwahlen
05641, 05642
Adresse der Stadtverwaltung
Bahnhofstraße 28, 34414 Warburg
Bahnhofstraße 28, 34414 Warburg 34414 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Dalheim, Dösselerfeld, Uhlenburg, Dalheim, Dösselerfeld, Uhlenburg
Adressen:
1. Stadt Warburg, Lange Straße 21, 34414 Warburg
2. Kreis Höxter, Ferdinandstraße 12, 37671 Höxter
3. Finanzamt Höxter, Mühlenstraße 6, 37671 Höxter
Gemeinde Warburg – Öffnungszeiten
  • Montag: 07:30 - 16:00
  • Dienstag: 07:30 - 16:00
  • Mittwoch: 07:30 - 15:30
  • Donnerstag: 07:30 - 15:30
  • Freitag: 07:30 - 15:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.