Hohenfels ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2146 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
92366
Vorwahl
09472
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Baumhle, Blechmhle, Buchhausen, Effenricht, Effersdorf, Fichten, Friesmhle, Fuchsmhle, Großbissendorf, Gunzenhof, Haarziegelhtte, Harrhof, Hausraitenbuch, Holzheim, Kleinbissendorf, Kleinmittersdorf, Loch, Markstetten, Pillmannsricht, Raitenbuch, Schönheim, Siehdafr, Stallhof, Stetten, Wendlmannthal, Winklmhle, Ziegelhtte, Baumühle, Blechmühle, Buchhausen, Effenricht, Effersdorf, Fichten, Friesmühle, Fuchsmühle, Großbissendorf, Gunzenhof, Haarziegelhütte, Harrhof, Hausraitenbuch
Adressen:
1. Gemeinde Hohenfels
Hauptstraße 1
92366 Hohenfels
2. Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Am Rathaus 1
92318 Neumarkt
3. Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf.
Woffenbacher Str. 2
92318 Neumarkt
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf