Hohenfels ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2146 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
92366
Vorwahl
09472
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Baumhle, Blechmhle, Buchhausen, Effenricht, Effersdorf, Fichten, Friesmhle, Fuchsmhle, Großbissendorf, Gunzenhof, Haarziegelhtte, Harrhof, Hausraitenbuch, Holzheim, Kleinbissendorf, Kleinmittersdorf, Loch, Markstetten, Pillmannsricht, Raitenbuch, Schönheim, Siehdafr, Stallhof, Stetten, Wendlmannthal, Winklmhle, Ziegelhtte, Baumühle, Blechmühle, Buchhausen, Effenricht, Effersdorf, Fichten, Friesmühle, Fuchsmühle, Großbissendorf, Gunzenhof, Haarziegelhütte, Harrhof, Hausraitenbuch
Adressen:
1. Gemeinde Hohenfels
Hauptstraße 1
92366 Hohenfels
2. Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Am Rathaus 1
92318 Neumarkt
3. Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf.
Woffenbacher Str. 2
92318 Neumarkt
Gemeinde Hohenfels – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.