Hirschau ist eine Stadt im Landkreis Amberg-Sulzbach in Bayern. Seit der Gemeindegebietsreform hat die politische Gemeinde Hirschau 24 amtlich benannte Ortsteile, in denen etwa 6000 Einwohner leben
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
5567 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92242
Vorwahlen
09622, 09608
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kricklhof, Massenricht, Sargmhle, Waldmhle, Weiher, Kricklhof, Massenricht, Sargmühle, Waldmühle, Weiher
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hirschau
Am Markt 1
92242 Hirschau
2. Finanzamt Schwandorf
Bahnhofstraße 1
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Am Bockl 2
92421 Schwandorf
Gemeinde Hirschau – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:15
- Dienstag: 07:30 - 16:15
- Mittwoch: 07:30 - 16:15
- Donnerstag: 07:30 - 16:15
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.