Hohenkammer ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2655 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85411
Vorwahlen
08137, 08166
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Deutldorf, Eglhausen, Herschenhofen, Kleinkammerberg, Niernsdorf, Oberkienberg, Oberwohlbach, Riedhof, Schlipps, Untermarbach, Unterwohlbach, Wahl, Waltenhofen, Deutldorf, Eglhausen, Herschenhofen, Kleinkammerberg, Niernsdorf, Oberkienberg, Oberwohlbach, Riedhof, Schlipps, Untermarbach, Unterwohlbach, Wahl, Waltenhofen
Adressen:
1. Gemeinde Hohenkammer
Hauptstraße 1
85411 Hohenkammer
2. Landratsamt Freising
Alte Poststraße 2
85354 Freising
3. Amtsgericht Freising
Landstraße 18
85354 Freising
Gemeinde Hohenkammer – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.