Hohenkammer ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2655 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85411
Vorwahlen
08137, 08166
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Deutldorf, Eglhausen, Herschenhofen, Kleinkammerberg, Niernsdorf, Oberkienberg, Oberwohlbach, Riedhof, Schlipps, Untermarbach, Unterwohlbach, Wahl, Waltenhofen, Deutldorf, Eglhausen, Herschenhofen, Kleinkammerberg, Niernsdorf, Oberkienberg, Oberwohlbach, Riedhof, Schlipps, Untermarbach, Unterwohlbach, Wahl, Waltenhofen
Adressen:
1. Gemeinde Hohenkammer
Hauptstraße 1
85411 Hohenkammer
2. Landratsamt Freising
Alte Poststraße 2
85354 Freising
3. Amtsgericht Freising
Landstraße 18
85354 Freising
Gemeinde Hohenkammer – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.