Nandlstadt ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Freising und gilt als ältester Hopfenanbauort der Welt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5431 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85405, 85395
Vorwahl
08756
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aiglsdorf, Airischwand, Andorf, Bauernried, Baumgarten, Bockschwaig, Faistenberg, Figlsdorf, Goglhof, Großgrndling, Grndl, Hadersdorf, Haider, Hausmehring, Höllbauer, Holzen, Holzhaus, Kainrad, Kitzberg, Kleingrndling, Kollersdorf, Kronwinkl, Oberschwaig, Rehloh, Reith, Riedglas, Riedhof, Schatz, Thalsepp, Tölzkirchen, Wadensdorf, Zeilhof, Zulehen, Aiglsdorf, Airischwand, Andorf, Bauernried, Baumgarten, Bockschwaig, Faistenberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nandlstadt, Hauptstraße 1, 85405 Nandlstadt
2. Standesamt Nandlstadt, Hauptstraße 1, 85405 Nandlstadt
3. Bürgerbüro Nandlstadt, Hauptstraße 1, 85405 Nandlstadt
Gemeinde Nandlstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.