Nandlstadt ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Freising und gilt als ältester Hopfenanbauort der Welt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5431 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85405, 85395
Vorwahl
08756
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aiglsdorf, Airischwand, Andorf, Bauernried, Baumgarten, Bockschwaig, Faistenberg, Figlsdorf, Goglhof, Großgrndling, Grndl, Hadersdorf, Haider, Hausmehring, Höllbauer, Holzen, Holzhaus, Kainrad, Kitzberg, Kleingrndling, Kollersdorf, Kronwinkl, Oberschwaig, Rehloh, Reith, Riedglas, Riedhof, Schatz, Thalsepp, Tölzkirchen, Wadensdorf, Zeilhof, Zulehen, Aiglsdorf, Airischwand, Andorf, Bauernried, Baumgarten, Bockschwaig, Faistenberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nandlstadt, Hauptstraße 1, 85405 Nandlstadt
2. Standesamt Nandlstadt, Hauptstraße 1, 85405 Nandlstadt
3. Bürgerbüro Nandlstadt, Hauptstraße 1, 85405 Nandlstadt
Gemeinde Nandlstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.