Hohenlinden ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3337 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85664
Vorwahl
08124
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Altmhlhausen, Altstockach, Au, Berg, Birkach, Daxau, Fahrnbach, Fleck, Giesering, Kemating, Kreith, Kronacker, Mittbach, Neumhlhausen, Neupullach, Neustockach, Niederkaging, Oberkaging, Pemmering, Reit, Sauschtt, Aich, Altmühlhausen, Altstockach, Au, Berg, Birkach, Daxau, Fahrnbach, Fleck, Giesering, Kemating, Kreith, Kronacker, Mittbach, Neumühlhausen, Neupullach, Neustockach, Niederkaging
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenlinden
Hauptstraße 1
85662 Hohenlinden
2. Bürgeramt Hohenlinden
Hauptstraße 1
85662 Hohenlinden
3. Ordnungsamt Hohenlinden
Hauptstraße 1
85662 Hohenlinden
Gemeinde Hohenlinden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hohenlinden plant den Neubau eines Kinderhauses im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 31. Das Kinderhaus soll als 5-6 gruppige Kindertagesstätte für etwa 115 Kinder dienen und ab 2025 Ganztagsbetreuung anbieten. Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Hohenlinden, nahe bestehenden Gemeinbedarfseinrichtungen wie Schule, Rathaus und Kindergärten.
Der Bebauungsplan und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans wurden im Parallelverfahren aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung am 27.09.2021. Der Plan umfasst auch die Neudarstellung von Parkplätzen und einen Grünstreifen für die Ortsrandeingrünung.
Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 6.714 m2 und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1814 TF, 1821/1 TF und 1823 TF. Die Errichtung des Kinderhauses erfolgt zur Deckung des dringlichen Bedarfs an Betreuungsplätzen und zur Abrundung des Siedlungsgebietes.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.