Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Hohenlinden

Hohenlinden ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3337 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85664
Vorwahl
08124
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Altmhlhausen, Altstockach, Au, Berg, Birkach, Daxau, Fahrnbach, Fleck, Giesering, Kemating, Kreith, Kronacker, Mittbach, Neumhlhausen, Neupullach, Neustockach, Niederkaging, Oberkaging, Pemmering, Reit, Sauschtt, Aich, Altmühlhausen, Altstockach, Au, Berg, Birkach, Daxau, Fahrnbach, Fleck, Giesering, Kemating, Kreith, Kronacker, Mittbach, Neumühlhausen, Neupullach, Neustockach, Niederkaging
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenlinden
Hauptstraße 1
85662 Hohenlinden

2. Bürgeramt Hohenlinden
Hauptstraße 1
85662 Hohenlinden

3. Ordnungsamt Hohenlinden
Hauptstraße 1
85662 Hohenlinden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hohenlinden plant den Neubau eines Kinderhauses im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 31. Das Kinderhaus soll als 5-6 gruppige Kindertagesstätte für etwa 115 Kinder dienen und ab 2025 Ganztagsbetreuung anbieten. Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Hohenlinden, nahe bestehenden Gemeinbedarfseinrichtungen wie Schule, Rathaus und Kindergärten.

Der Bebauungsplan und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans wurden im Parallelverfahren aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung am 27.09.2021. Der Plan umfasst auch die Neudarstellung von Parkplätzen und einen Grünstreifen für die Ortsrandeingrünung.

Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 6.714 m2 und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1814 TF, 1821/1 TF und 1823 TF. Die Errichtung des Kinderhauses erfolgt zur Deckung des dringlichen Bedarfs an Betreuungsplätzen und zur Abrundung des Siedlungsgebietes.

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.