Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Hohenlinden

Hohenlinden ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3337 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85664
Vorwahl
08124
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 1, 85664 Hohenlinden
Rathausplatz 1, 85664 Hohenlinden 85664 Bayern DE
Website
Ortsteile
Aich, Altmhlhausen, Altstockach, Au, Berg, Birkach, Daxau, Fahrnbach, Fleck, Giesering, Kemating, Kreith, Kronacker, Mittbach, Neumhlhausen, Neupullach, Neustockach, Niederkaging, Oberkaging, Pemmering, Reit, Sauschtt, Aich, Altmühlhausen, Altstockach, Au, Berg, Birkach, Daxau, Fahrnbach, Fleck, Giesering, Kemating, Kreith, Kronacker, Mittbach, Neumühlhausen, Neupullach, Neustockach, Niederkaging
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenlinden
Hauptstraße 1
85662 Hohenlinden

2. Bürgeramt Hohenlinden
Hauptstraße 1
85662 Hohenlinden

3. Ordnungsamt Hohenlinden
Hauptstraße 1
85662 Hohenlinden
Gemeinde Hohenlinden – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hohenlinden plant den Neubau eines Kinderhauses im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 31. Das Kinderhaus soll als 5-6 gruppige Kindertagesstätte für etwa 115 Kinder dienen und ab 2025 Ganztagsbetreuung anbieten. Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Hohenlinden, nahe bestehenden Gemeinbedarfseinrichtungen wie Schule, Rathaus und Kindergärten.

Der Bebauungsplan und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans wurden im Parallelverfahren aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung am 27.09.2021. Der Plan umfasst auch die Neudarstellung von Parkplätzen und einen Grünstreifen für die Ortsrandeingrünung.

Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 6.714 m2 und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1814 TF, 1821/1 TF und 1823 TF. Die Errichtung des Kinderhauses erfolgt zur Deckung des dringlichen Bedarfs an Betreuungsplätzen und zur Abrundung des Siedlungsgebietes.

FAQ

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.