Kirchseeon ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.655 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85614
Vorwahl
08091
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Berghofen, Buch, Diana, Eglharting, Forstseeon, Frmoosen, Ilching, Neukirchen, Osterseeon, Pötting, Riedering, Berghofen, Buch, Diana, Eglharting, Forstseeon, Fürmoosen, Ilching, Neukirchen, Osterseeon, Pötting, Riedering
Adressen:
1. Gemeinde Kirchseeon, Hauptstraße 1, 85614 Kirchseeon
2. Landratsamt Ebersberg, Bahnhofstraße 5, 85560 Ebersberg
3. Amtsgericht Ebersberg, Bahnhofstraße 3, 85560 Ebersberg
Gemeinde Kirchseeon – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kirchseeon gibt es keine aktuellen Bebauungspläne für die betreffenden Flächen. Im aktuellen Flächennutzungsplan sind in diesem Bereich Gewerbeflächen, Flächen für den Gemeinbedarf und Grünflächen dargestellt. Weitere Prüfungen sind notwendig, um das Potential für Wohnbauflächen zu verifizieren und Gespräche mit der Kommune zu führen, um das vorhandene Baurecht anzupassen und eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.