Kirchseeon ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.655 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85614
Vorwahl
08091
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Berghofen, Buch, Diana, Eglharting, Forstseeon, Frmoosen, Ilching, Neukirchen, Osterseeon, Pötting, Riedering, Berghofen, Buch, Diana, Eglharting, Forstseeon, Fürmoosen, Ilching, Neukirchen, Osterseeon, Pötting, Riedering
Adressen:
1. Gemeinde Kirchseeon, Hauptstraße 1, 85614 Kirchseeon
2. Landratsamt Ebersberg, Bahnhofstraße 5, 85560 Ebersberg
3. Amtsgericht Ebersberg, Bahnhofstraße 3, 85560 Ebersberg
Gemeinde Kirchseeon – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kirchseeon gibt es keine aktuellen Bebauungspläne für die betreffenden Flächen. Im aktuellen Flächennutzungsplan sind in diesem Bereich Gewerbeflächen, Flächen für den Gemeinbedarf und Grünflächen dargestellt. Weitere Prüfungen sind notwendig, um das Potential für Wohnbauflächen zu verifizieren und Gespräche mit der Kommune zu führen, um das vorhandene Baurecht anzupassen und eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.