Kirchseeon ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.655 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85614
Vorwahl
08091
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Berghofen, Buch, Diana, Eglharting, Forstseeon, Frmoosen, Ilching, Neukirchen, Osterseeon, Pötting, Riedering, Berghofen, Buch, Diana, Eglharting, Forstseeon, Fürmoosen, Ilching, Neukirchen, Osterseeon, Pötting, Riedering
Adressen:
1. Gemeinde Kirchseeon, Hauptstraße 1, 85614 Kirchseeon
2. Landratsamt Ebersberg, Bahnhofstraße 5, 85560 Ebersberg
3. Amtsgericht Ebersberg, Bahnhofstraße 3, 85560 Ebersberg
Gemeinde Kirchseeon – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kirchseeon gibt es keine aktuellen Bebauungspläne für die betreffenden Flächen. Im aktuellen Flächennutzungsplan sind in diesem Bereich Gewerbeflächen, Flächen für den Gemeinbedarf und Grünflächen dargestellt. Weitere Prüfungen sind notwendig, um das Potential für Wohnbauflächen zu verifizieren und Gespräche mit der Kommune zu führen, um das vorhandene Baurecht anzupassen und eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.