Hohenmölsen ist eine Stadt im Burgenlandkreis im Süden Sachsen-Anhalts
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
9405 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06679
Vorwahl
034441
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
2. Bürgeramt Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
3. Ordnungsamt Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
Gemeinde Hohenmölsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Hohenmölsen hat in seiner letzten Sitzung die Weichen für einen neuen Solarpark gestellt, indem sie die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes und die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen haben. Der Solarpark soll auf einer Fläche von 40 Hektar zwischen Mondsee und Nödlitz entstehen.
Zudem hat der Stadtrat am 14.03.2024 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Mitteldeutschland“ beschlossen und den Satzungsbeschluss über diese Veränderungssperre gefasst.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.