Hohenmölsen ist eine Stadt im Burgenlandkreis im Süden Sachsen-Anhalts
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
9405 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06679
Vorwahl
034441
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
2. Bürgeramt Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
3. Ordnungsamt Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
Gemeinde Hohenmölsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Hohenmölsen hat in seiner letzten Sitzung die Weichen für einen neuen Solarpark gestellt, indem sie die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes und die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen haben. Der Solarpark soll auf einer Fläche von 40 Hektar zwischen Mondsee und Nödlitz entstehen.
Zudem hat der Stadtrat am 14.03.2024 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Mitteldeutschland“ beschlossen und den Satzungsbeschluss über diese Veränderungssperre gefasst.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.