Hohenmölsen ist eine Stadt im Burgenlandkreis im Süden Sachsen-Anhalts
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
9405 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06679
Vorwahl
034441
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
2. Bürgeramt Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
3. Ordnungsamt Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
Gemeinde Hohenmölsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Hohenmölsen hat in seiner letzten Sitzung die Weichen für einen neuen Solarpark gestellt, indem sie die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes und die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen haben. Der Solarpark soll auf einer Fläche von 40 Hektar zwischen Mondsee und Nödlitz entstehen.
Zudem hat der Stadtrat am 14.03.2024 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Mitteldeutschland“ beschlossen und den Satzungsbeschluss über diese Veränderungssperre gefasst.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.