Hohenmölsen ist eine Stadt im Burgenlandkreis im Süden Sachsen-Anhalts
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
9405 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06679
Vorwahl
034441
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
2. Bürgeramt Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
3. Ordnungsamt Hohenmölsen
Markt 1
06679 Hohenmölsen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Hohenmölsen hat in seiner letzten Sitzung die Weichen für einen neuen Solarpark gestellt, indem sie die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes und die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen haben. Der Solarpark soll auf einer Fläche von 40 Hektar zwischen Mondsee und Nödlitz entstehen.
Zudem hat der Stadtrat am 14.03.2024 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Mitteldeutschland“ beschlossen und den Satzungsbeschluss über diese Veränderungssperre gefasst.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.