Hoisdorf (niederdeutsch Hoisdörp) ist eine Gemeinde im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
3537 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
22955,22961 (Oetjendorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
04107, 04534
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AchternDiek, Anschlag, Baggerkuhle, Kreuz, Schierenplack, Schwarzenberg, Schwarzenbrook, Viehkaten, AchternDiek, Anschlag, Baggerkuhle, Kreuz, Schierenplack, Schwarzenberg, Schwarzenbrook, Viehkaten
Adressen:
1. Gemeinde Hoisdorf
Am Markt 1
22955 Hoisdorf
2. Kreisverwaltung Stormarn
Große Straße 15
23843 Bad Oldesloe
3. Einwohnermeldeamt Hoisdorf
Am Markt 1
22955 Hoisdorf
Gemeinde Hoisdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.