Holzminden ist eine Stadt in Niedersachsen (Deutschland), ein Mittelzentrum und die Kreisstadt des Landkreises Holzminden sowie eine selbständige Gemeinde.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
19.745 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37603
Vorwahlen
05531, 05536
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Holzminden
Markt 1
37603 Holzminden
2. Landratsamt Holzminden
Am Schloß 1
37603 Holzminden
3. Amtsgericht Holzminden
Kaiserstraße 18
37603 Holzminden
Gemeinde Holzminden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landkreis Holzminden bietet nun alle Bebauungspläne der Kommunen im Kreisgebiet online über ein GeoPortal an, das 24/7 abrufbar ist. Dieser Service ermöglicht es, Bebauungspläne und deren Begründungen als PDF-Datei herunterzuladen und auszudrucken, unabhängig von den Öffnungszeiten der Gemeindebüros. Das Portal ist auch auf Smartphones und Tablets nutzbar und enthält insgesamt 630 Bebauungspläne aus dem gesamten Kreisgebiet.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.