Holzminden ist eine Stadt in Niedersachsen (Deutschland), ein Mittelzentrum und die Kreisstadt des Landkreises Holzminden sowie eine selbständige Gemeinde.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
19.745 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37603
Vorwahlen
05531, 05536
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Holzminden
Markt 1
37603 Holzminden
2. Landratsamt Holzminden
Am Schloß 1
37603 Holzminden
3. Amtsgericht Holzminden
Kaiserstraße 18
37603 Holzminden
Gemeinde Holzminden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landkreis Holzminden bietet nun alle Bebauungspläne der Kommunen im Kreisgebiet online über ein GeoPortal an, das 24/7 abrufbar ist. Dieser Service ermöglicht es, Bebauungspläne und deren Begründungen als PDF-Datei herunterzuladen und auszudrucken, unabhängig von den Öffnungszeiten der Gemeindebüros. Das Portal ist auch auf Smartphones und Tablets nutzbar und enthält insgesamt 630 Bebauungspläne aus dem gesamten Kreisgebiet.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.