Häg-Ehrsberg zählt 854 Einwohner (31. Dezember 2017) und erstreckt sich über eine 2503 Hektar große Gemarkung. Sie liegt im Angenbachtal, einem Seitental der Wiese, und entstand 1975 durch die Vereinigung der vormals eigenständigen Gemeinden Häg und Ehrsberg. Das Gemeindegebiet ist auch als Hinterhag bekannt und umfasst 22 Dörfer, Zinken und Häuser. Als Teil der vorderösterreichischen Vogtei Zell im Wiesental blieb Häg-Ehrsberg nach der Reformation katholisch und kam erst 1806 an das Großherzogtum Baden
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
841 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79685
Vorwahl
07625
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Häg-Ehrsberg
Hauptstraße 1
79689 Häg-Ehrsberg
2. Landratsamt Lörrach
Kaiserstraße 9
79539 Lörrach
3. Bürgeramt Häg-Ehrsberg
Hauptstraße 1
79689 Häg-Ehrsberg
Gemeinde Häg-Ehrsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.