Hörselberg-Hainich ist eine kreisangehörige Einheitsgemeinde im nordöstlichen Wartburgkreis im Freistaat Thüringen, die zum 1
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
6081 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99820
Vorwahlen
03622, 036254, 036920
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hörselberg-Hainich
Hauptstraße 2
99820 Hörselberg-Hainich
2. Einwohnermeldeamt Hörselberg-Hainich
Hauptstraße 2
99820 Hörselberg-Hainich
3. Ordnungsamt Hörselberg-Hainich
Hauptstraße 2
99820 Hörselberg-Hainich
Gemeinde Hörselberg-Hainich – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hörselberg-Hainich in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich ein Bebauungsprojekt in Oberhof und allgemeine Informationen zu Bebauungsplänen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.