Hösbach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg und liegt im Vorspessart, 5 km von Aschaffenburg, etwa 70 km von Würzburg und rund 50 km von Frankfurt am Main entfernt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
13.141 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63768
Vorwahlen
06021, 06024
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Schmerlenbach, Winzenhohl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hösbach
Hauptstraße 1
63768 Hösbach
2. Finanzamt Aschaffenburg
Am Schloß 1
63739 Aschaffenburg
3. Landratsamt Aschaffenburg
Bahnhofstraße 1
63739 Aschaffenburg
Gemeinde Hösbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet «Ziegeläcker» in Hösbach soll bis zum 31. Dezember 2024 fertiggestellt sein. Das Gebiet liegt nordwestlich des Schulzentrums zwischen Wenighösbacher und Schöllkrippener Straße und umfasst eine Fläche von etwa 5,15 ha, davon 1,74 ha für allgemeine Wohngebiete.
Der Marktgemeinderat Hösbach hat den Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst, und der Bebauungsplan wurde recently erneut öffentlich ausgelegt, um die Ergebnisse des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zu diskutieren.
Die Planung zielt auf die Schaffung eines modernen und ökologischen Wohngebiets ab, mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Bodenschonung und soziale Bedürfnisse der Bevölkerung.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung