Hösbach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg und liegt im Vorspessart, 5 km von Aschaffenburg, etwa 70 km von Würzburg und rund 50 km von Frankfurt am Main entfernt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
13.141 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63768
Vorwahlen
06021, 06024
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Schmerlenbach, Winzenhohl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hösbach
Hauptstraße 1
63768 Hösbach
2. Finanzamt Aschaffenburg
Am Schloß 1
63739 Aschaffenburg
3. Landratsamt Aschaffenburg
Bahnhofstraße 1
63739 Aschaffenburg
Gemeinde Hösbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet «Ziegeläcker» in Hösbach soll bis zum 31. Dezember 2024 fertiggestellt sein. Das Gebiet liegt nordwestlich des Schulzentrums zwischen Wenighösbacher und Schöllkrippener Straße und umfasst eine Fläche von etwa 5,15 ha, davon 1,74 ha für allgemeine Wohngebiete.
Der Marktgemeinderat Hösbach hat den Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst, und der Bebauungsplan wurde recently erneut öffentlich ausgelegt, um die Ergebnisse des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zu diskutieren.
Die Planung zielt auf die Schaffung eines modernen und ökologischen Wohngebiets ab, mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Bodenschonung und soziale Bedürfnisse der Bevölkerung.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.