Hösbach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg und liegt im Vorspessart, 5 km von Aschaffenburg, etwa 70 km von Würzburg und rund 50 km von Frankfurt am Main entfernt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
13.141 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63768
Vorwahlen
06021, 06024
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Schmerlenbach, Winzenhohl
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hösbach
Hauptstraße 1
63768 Hösbach
2. Finanzamt Aschaffenburg
Am Schloß 1
63739 Aschaffenburg
3. Landratsamt Aschaffenburg
Bahnhofstraße 1
63739 Aschaffenburg
Gemeinde Hösbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet «Ziegeläcker» in Hösbach soll bis zum 31. Dezember 2024 fertiggestellt sein. Das Gebiet liegt nordwestlich des Schulzentrums zwischen Wenighösbacher und Schöllkrippener Straße und umfasst eine Fläche von etwa 5,15 ha, davon 1,74 ha für allgemeine Wohngebiete.
Der Marktgemeinderat Hösbach hat den Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst, und der Bebauungsplan wurde recently erneut öffentlich ausgelegt, um die Ergebnisse des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zu diskutieren.
Die Planung zielt auf die Schaffung eines modernen und ökologischen Wohngebiets ab, mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Bodenschonung und soziale Bedürfnisse der Bevölkerung.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.