Die Gemeinde Hünxe liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46569
Vorwahlen
02858, 02064, 0281, 02853, 02855, 02856
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gartrop-Bühl, Hövelsberg, Hünxerwald
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
2. Bürgeramt Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
3. Ordnungsamt Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
Gemeinde Hünxe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 11:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hünxe hat am 28. Februar 2024 den Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6B „Sandkämpe“ im Ortsteil Drevenack gefasst. Diese Änderung ist notwendig, um den Bedarf an Kitaplätzen zu decken, da das bestehende Platzangebot nicht ausreicht. Die Planung umfasst die Sicherung des Kita-Standortes, die Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf, den Schutz des Baumbestandes und die Anpassung von Waldflächen. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.