Die Gemeinde Hünxe liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46569
Vorwahlen
02858, 02064, 0281, 02853, 02855, 02856
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gartrop-Bühl, Hövelsberg, Hünxerwald
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
2. Bürgeramt Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
3. Ordnungsamt Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
Gemeinde Hünxe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 11:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hünxe hat am 28. Februar 2024 den Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6B „Sandkämpe“ im Ortsteil Drevenack gefasst. Diese Änderung ist notwendig, um den Bedarf an Kitaplätzen zu decken, da das bestehende Platzangebot nicht ausreicht. Die Planung umfasst die Sicherung des Kita-Standortes, die Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf, den Schutz des Baumbestandes und die Anpassung von Waldflächen. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.