Die Gemeinde Hünxe liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Wesel im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46569
Vorwahlen
02858, 02064, 0281, 02853, 02855, 02856
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gartrop-Bühl, Hövelsberg, Hünxerwald
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
2. Bürgeramt Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
3. Ordnungsamt Hünxe
Hauptstraße 1
46569 Hünxe
Gemeinde Hünxe – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 11:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Hünxe hat am 28. Februar 2024 den Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6B „Sandkämpe“ im Ortsteil Drevenack gefasst. Diese Änderung ist notwendig, um den Bedarf an Kitaplätzen zu decken, da das bestehende Platzangebot nicht ausreicht. Die Planung umfasst die Sicherung des Kita-Standortes, die Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf, den Schutz des Baumbestandes und die Anpassung von Waldflächen. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.