Hürth ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln, Nordrhein-Westfalen. Der Ort verdankt seine Entstehung der wirtschaftlichen und industriellen Entwicklung der Region durch die Erschließung der Braunkohlevorkommen im Rheinischen Braunkohlerevier zum Ende des 19
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
60.034 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
50354
Vorwahl
02233
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Hürth, Rathausplatz 1, 50354 Hürth
2. Bürgeramt Hürth, Kaiserstraße 100, 50354 Hürth
3. Ordnungsamt Hürth, Kaiserstraße 100, 50354 Hürth
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Hürth wurde ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet Hürth-Efferen verabschiedet, der vorwiegend luxuriöse Wohnungen und Häuser vorsieht, deren Preise deutlich über 500.000 Euro liegen. Dieser Plan wurde von CDU und Grünen unterstützt, trotz Kritik, dass er wenig bezahlbaren Wohnraum schafft. Die Grundstückspreise in Hürth liegen aktuell zwischen 502 €/m2 und 752 €/m2, was die Affordabilität des Wohnraums weiter einschränkt. Die Stadtplanung steht unter Kritik, da sie höhere Preise durch große Grundstücke und geringe Bebauungsdichte fördert.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.