Hüttenberg ist eine seit 1977 bestehende Gemeinde im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
10.855 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35625
Vorwahlen
06403 (Hüttenberg), 06441 (Rechtenbach, Volpertshausen, Weidenhausen), 06445 (Reiskirchen), 06447 (Vollnkirchen)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hüttenberg, Hauptstraße 1, 35625 Hüttenberg
2. Ordnungsamt Hüttenberg, Hauptstraße 1, 35625 Hüttenberg
3. Bürgeramt Hüttenberg, Hauptstraße 1, 35625 Hüttenberg
Gemeinde Hüttenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hüttenberg beschloss die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gemeindeweide“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Rechtenbach. Der räumliche Geltungsbereich liegt im Westen der Ortslage, südlich des Schwingbachs und nördlich der Straße Am Steinsberg. Die Änderung soll die planungsrechtlichen Festsetzungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses mit Feuerwehrturm und die Festsetzung einer Fläche für Spiel- und Sportanlagen ermöglichen. Eine Umweltprüfung und Beteiligungsverfahren sind vorgesehen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.