Idstein [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈɪtʃtaɪn] ist eine Stadt im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
25.234 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65510
Vorwahlen
06126,06127 (Lenzhahn),06434 (Walsdorf),06082 (Kröftel und Nieder-Oberrod)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dasbach, Lenzenmhle, Tenne, Dasbach, Lenzenmühle, Tenne
Adressen:
1. Stadtverwaltung Idstein
Hauptstraße 24
65510 Idstein
2. Bürgerbüro Idstein
Hauptstraße 24
65510 Idstein
3. Ordnungsamt Idstein
Hauptstraße 24
65510 Idstein
Gemeinde Idstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Am Holdersberg“ in Idstein lag vom 30. Mai bis 30. Juni 2023 öffentlich aus und war online verfügbar.
- Die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Kappus-Anlage/ Am Bahnhof 1" sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich liegen vom 26. Juni bis 28. Juli 2023 öffentlich aus.
- Es wurde beschlossen, für das Gebiet des Taubenbergs in Idstein einen Bebauungsplan zu erstellen, was zu Diskussionen über mögliche Nachverdichtungsbebauung und höhere Gebäude führte.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.