Dezember 2015)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
9253 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
68549, 68239 (Neckarplatten)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0621
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ilvesheim
Hauptstraße 1
68519 Ilvesheim
2. Bürgeramt Ilvesheim
Hauptstraße 1
68519 Ilvesheim
3. Ordnungsamt Ilvesheim
Hauptstraße 1
68519 Ilvesheim
Gemeinde Ilvesheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ilvesheim laufenSeveral Bebauungsplanverfahren, insbesondere:
- Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser: Es gibt eine erneute Offenlage mit entsprechenden Unterlagen wie B-Plan Begründung, Festsetzungen, Planzeichnungen und Kompensationsmaßnahmen, die bis zum 13. September 2024 aktualisiert wurden.
- Mahrgrund Bereich "Ludwigshof": Hier gibt es Bekanntgaben und Satzungsbeschlüsse zu den Planänderungen.
Zusätzlich wird an der Digitalisierung älterer Bebauungspläne gearbeitet, und fehlende Pläne können im Rathaus eingesehen werden.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.