Ilvesheim (kurpfälzisch: Ilvese [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'ilvəsə]) ist eine Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg mit etwa 9100 Einwohnern (Stand 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
9253 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
68549, 68239 (Neckarplatten)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0621
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ilvesheim
Hauptstraße 1
68519 Ilvesheim
2. Bürgeramt Ilvesheim
Hauptstraße 1
68519 Ilvesheim
3. Ordnungsamt Ilvesheim
Hauptstraße 1
68519 Ilvesheim
Gemeinde Ilvesheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ilvesheim laufenSeveral Bebauungsplanverfahren, insbesondere:
- Gewerbegebiet Ober dem Engelwasser: Es gibt eine erneute Offenlage mit entsprechenden Unterlagen wie B-Plan Begründung, Festsetzungen, Planzeichnungen und Kompensationsmaßnahmen, die bis zum 13. September 2024 aktualisiert wurden.
- Mahrgrund Bereich "Ludwigshof": Hier gibt es Bekanntgaben und Satzungsbeschlüsse zu den Planänderungen.
Zusätzlich wird an der Digitalisierung älterer Bebauungspläne gearbeitet, und fehlende Pläne können im Rathaus eingesehen werden.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.