Ladenburg ist eine Stadt am Neckar im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg mit spätmittelalterlicher Altstadt. Sie gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
12.076 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68526
Vorwahl
06203
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neubotzheim, NeuZeilsheim, Rosenhof, Neubotzheim, NeuZeilsheim, Rosenhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ladenburg
Hauptstraße 2
68526 Ladenburg
2. Ordnungsamt Ladenburg
Hauptstraße 2
68526 Ladenburg
3. Bürgeramt Ladenburg
Hauptstraße 2
68526 Ladenburg
Gemeinde Ladenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Schriesheim, nicht spezifisch in Ladenburg, betreffenSeveral Bebauungspläne:
- Bebauungsplan "Bauhof": Aufstellungsbeschluss am 28. Juni 2023, Ziel ist die Sicherung und zukünftige Erweiterung des städtischen Bauhofs und des Betriebshofs des Versorgungsunternehmens.
- Bebauungsplan "Schanz, 3. Änderung - Teilbereich Säulenweg": Aufstellungsbeschluss am 24. April 2024, Ziel ist die flexibilere Bebauung im Gewerbegebiet und Mischgebiet am nördlichen Ortseingang.
- Bebauungsplan "Schillerstraße / B3", 2. Änderung: Aufstellungsbeschluss am 28. Februar 2024, Ziel ist die Erweiterung und Nutzungsergänzung des bestehenden Ärztehauses.
- Bebauungsplan "B 3 – ehemaliges Autohaus": Aufstellungsbeschluss am 20. Dezember 2023 und Anpassung am 23. Februar 2022, im beschleunigten Verfahren.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.