Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ladenburg

Dezember 2005 Region Rhein-Neckar-Odenwald). Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
12.076 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68526
Vorwahl
06203
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neubotzheim, NeuZeilsheim, Rosenhof, Neubotzheim, NeuZeilsheim, Rosenhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ladenburg
Hauptstraße 2
68526 Ladenburg

2. Ordnungsamt Ladenburg
Hauptstraße 2
68526 Ladenburg

3. Bürgeramt Ladenburg
Hauptstraße 2
68526 Ladenburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Schriesheim, nicht spezifisch in Ladenburg, betreffenSeveral Bebauungspläne:

- Bebauungsplan "Bauhof": Aufstellungsbeschluss am 28. Juni 2023, Ziel ist die Sicherung und zukünftige Erweiterung des städtischen Bauhofs und des Betriebshofs des Versorgungsunternehmens.

- Bebauungsplan "Schanz, 3. Änderung - Teilbereich Säulenweg": Aufstellungsbeschluss am 24. April 2024, Ziel ist die flexibilere Bebauung im Gewerbegebiet und Mischgebiet am nördlichen Ortseingang.

- Bebauungsplan "Schillerstraße / B3", 2. Änderung: Aufstellungsbeschluss am 28. Februar 2024, Ziel ist die Erweiterung und Nutzungsergänzung des bestehenden Ärztehauses.

- Bebauungsplan "B 3 – ehemaliges Autohaus": Aufstellungsbeschluss am 20. Dezember 2023 und Anpassung am 23. Februar 2022, im beschleunigten Verfahren.

FAQ

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf
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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.