Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31. Sie gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
12.076 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68526
Vorwahl
06203
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neubotzheim, NeuZeilsheim, Rosenhof, Neubotzheim, NeuZeilsheim, Rosenhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ladenburg
Hauptstraße 2
68526 Ladenburg
2. Ordnungsamt Ladenburg
Hauptstraße 2
68526 Ladenburg
3. Bürgeramt Ladenburg
Hauptstraße 2
68526 Ladenburg
Gemeinde Ladenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Schriesheim, nicht spezifisch in Ladenburg, betreffenSeveral Bebauungspläne:
- Bebauungsplan "Bauhof": Aufstellungsbeschluss am 28. Juni 2023, Ziel ist die Sicherung und zukünftige Erweiterung des städtischen Bauhofs und des Betriebshofs des Versorgungsunternehmens.
- Bebauungsplan "Schanz, 3. Änderung - Teilbereich Säulenweg": Aufstellungsbeschluss am 24. April 2024, Ziel ist die flexibilere Bebauung im Gewerbegebiet und Mischgebiet am nördlichen Ortseingang.
- Bebauungsplan "Schillerstraße / B3", 2. Änderung: Aufstellungsbeschluss am 28. Februar 2024, Ziel ist die Erweiterung und Nutzungsergänzung des bestehenden Ärztehauses.
- Bebauungsplan "B 3 – ehemaliges Autohaus": Aufstellungsbeschluss am 20. Dezember 2023 und Anpassung am 23. Februar 2022, im beschleunigten Verfahren.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.