Mai 2003 Region Franken). Die Stadt Ingelfingen ist ein staatlich anerkannter Erholungsort im Hohenlohekreis im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hohenlohekreis
Einwohner
5442 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74653
Vorwahlen
07940, 06294
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kocherstein, Lipfersberg, Kocherstein, Lipfersberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ingelfingen
Rathausplatz 1
74653 Ingelfingen
2. Ordnungsamt Ingelfingen
Rathausplatz 1
74653 Ingelfingen
3. Finanzamt Künzelsau
Wilhelmstraße 13
74653 Künzelsau
Gemeinde Ingelfingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.