Ispringen ist eine Gemeinde im Enzkreis in Baden-Württemberg, etwa drei Kilometer von Pforzheim entfernt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
5975 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75228
Vorwahl
07231
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Ispringen
Hauptstraße 1
75239 Ispringen
2. Ordnungsamt Ispringen
Hauptstraße 1
75239 Ispringen
3. Bürgeramt Ispringen
Hauptstraße 1
75239 Ispringen
Gemeinde Ispringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bei dem Bürgerentscheid in Ispringen stimmte eine knappe Mehrheit von fast 51 Prozent für die Weiterentwicklung des Neubaugebiets "Weglanden", während rund 49 Prozent dagegen stimmten.
Der erste Bauabschnitt des Neubaugebiets "Weglanden" soll 7,5 Hektar umfassen, das gesamte Gebiet soll zwölf Hektar groß sein.
Die Gemeinde Ispringen arbeitet an verschiedenen Bebauungsplänen, einschließlich der Sanierungsgebiete "Ortskern", "Ortskern II" und "Ortskern III", die bereits abgeschlossen sind und der Sanierung von Wohngebäuden dienten.
Ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet "Rothsberg" ist in Aufstellung, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und eine gebietsverträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen.
Weitere Wohnprojekte wie "ViaNova - Gemeinsam Wohnen in Ispringen" und die "Soziale Mitte" im Ortskern sind geplant, die betreutes Wohnen und verschiedene Wohnformen umfassen sollen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.