Itterbeck ist eine alte Bauerschaft, die sich zu einer eigenständigen Gemeinde mit 1.820 Einwohnern entwickelt hat
Bundesland
Landkreis
Grafschaft Bentheim
Einwohner
1732 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49847
Vorwahl
05948
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Balderhaar, Balderhaarmoor, Doose, Egge, Itterbeckermoor, KleinStriepe, Ratzel, Striepe, Vennebrgge, Balderhaar, Balderhaarmoor, Doose, Egge, Itterbeckermoor, KleinStriepe, Ratzel, Striepe, Vennebrügge
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Itterbeck
Hauptstraße 1
49757 Itterbeck
2. Einwohnermeldeamt Itterbeck
Hauptstraße 1
49757 Itterbeck
3. Ordnungsamt Itterbeck
Hauptstraße 1
49757 Itterbeck
Gemeinde Itterbeck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.