Jüchen ist eine Stadt im Rhein-Kreis Neuss in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Einwohner
23.611 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41363
Vorwahlen
02164, 02165, 02166, 02181, 02182
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Belmen, Elfgen, Herberath, Hoppers, Kelzenberg, Mürmeln, Neuenhoven, Priesterath, Schaan, Wey
Adressen:
1. Stadt Jüchen, Rathausplatz 1, 41363 Jüchen
2. Kreis Viersen, Wilhelmstraße 2, 41747 Viersen
3. Bürgeramt Jüchen, Rathausplatz 1, 41363 Jüchen
Gemeinde Jüchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Jüchen hat den Bebauungsplanentwurf für die Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd Ende 2023 genehmigt. Dieser Plan sieht die Errichtung von etwa 100 Wohneinheiten, einschließlich Mehrfamilienhäusern, Kettenhäusern und Einfamilienhäusern, vor. Zudem wird eine nachhaltige Wärmeversorgung über erneuerbare Quellen wie Geothermie und Aerothermie sowie ein Nahwärmenetz geplant.
Zusätzlich wurde im Jahr 2022 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 017 beschlossen, um eine maximale Trauf- und Firsthöhe festzusetzen, die sich an die vorhandene Bebauung orientiert, und um einen Abschnitt der Bärenstraße zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung