Jachenau ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
822 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83676, 82432
Vorwahlen
08043, 08858
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Achner, Bäcker, Berg, Erbhof, Fleck, Fleckhaus, Friedeln, Hinterbichl, Höfen, Laich, Lain, Letten, Luitpolder, Mhle, Niedernach, Niggeln, Ort, Petern, Point, Raut, Setzplatz, Tannern, Wieden, Achner, Bäcker, Berg, Erbhof, Fleck, Fleckhaus, Friedeln, Hinterbichl, Höfen, Laich, Lain, Letten, Luitpolder, Mühle, Niedernach, Niggeln, Ort
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Jachenau, Hauptstraße 1, 83676 Jachenau
2. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Nockherstraße 1, 83646 Bad Tölz
3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Rosenheimer Straße 45, 83022 Rosenheim
Gemeinde Jachenau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.