Jachenau ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Bad Tölz-Wolfratshausen
Einwohner
822 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83676, 82432
Vorwahlen
08043, 08858
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Achner, Bäcker, Berg, Erbhof, Fleck, Fleckhaus, Friedeln, Hinterbichl, Höfen, Laich, Lain, Letten, Luitpolder, Mhle, Niedernach, Niggeln, Ort, Petern, Point, Raut, Setzplatz, Tannern, Wieden, Achner, Bäcker, Berg, Erbhof, Fleck, Fleckhaus, Friedeln, Hinterbichl, Höfen, Laich, Lain, Letten, Luitpolder, Mühle, Niedernach, Niggeln, Ort
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Jachenau, Hauptstraße 1, 83676 Jachenau
2. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Nockherstraße 1, 83646 Bad Tölz
3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Rosenheimer Straße 45, 83022 Rosenheim
Gemeinde Jachenau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.